Vorbemerkungen

Abdichtungsverbundsystem adicon® AVS als zusätzliche Maßnahme zur Risikominimierung hinsichtlich einer möglichen Durchfeuchtung der WU-Konstruktion.

Die adicon® AVS Frischbetonverbundfolie wird auf bzw. unter einer fachgerecht geplanten und vollständig realisierten WU-Konstruktion eingesetzt. Es gelten die Entwurfsgrundsätze der WU-Richtlinie. Mit dieser Maßnahme in Verbindung mit der nach Abschnitt 12 WU-Richtlinie geregelten Injektion von Fehlstellen und Rissen werden die technischen und Nutzungsbedingten Anforderungen an die WU-Konstruktion der Nutzungsklasse A unterstützt.

Technische Anforderungen an die Abdichtungsverbundbahn:

Das Verbundsystem besteht aus einer rissüberbrückenden HDPE-Dichtungsschicht, einer klebe-adhäsiven Verbundschicht sowie eines besonderen Schutzsystems. Der spezielle Aufbau gewährleistet einen flächigen, hinterlaufsicheren Verbund zwischen dem Frischbeton und der HDPE-Folie. Die hochwertige HDPE-Folie wirkt als rissüberbrückende zusätzliche Abdichtungsmaßnahme zur Risikominimierung. Die folgenden technischen Eigenschaften sind einzuhalten und mit qualitativen und geeigneten Verwendbarkeitsnachweisen zu belegen.

  • Reißfestigkeit nach DIN 12311-2 größer als 16,0 N/mm²,
  • Zugfestigkeit größer als 29 N/mm²,
  • Anforderung der Dichtigkeit bei Fugenaufweitung bis zu 5 mm bei 5 bar Wasserdruck,
  • Rissüberbrückung 2,0 mm bei 10.000 Risszyklen bis 50 m Wasserdruck,
  • hohe mechanische Belastbarkeit, Stoßbelastung „nach der DIN EN 12691 Verfahren B“ bei 2000 mm Fallhöhe dicht,
  • geringe Wasserdampfdurchlässigkeit Sd ≥ 675 m,
  • flächige Verbindung der Dichtungsbahn mit dem erhärteten Beton über druckempfindliche Klebeschicht,
  • Keine Hinterläufigkeit der Abdichtung im Falle von Beschädigungen,
  • hohe Alterungsbeständigkeit,
  • Bitumenbeständigkeit,
  • hoher Kälteflexibilität,
  • resistent gegen natürliche, im Grundwasser und Boden vorkommenden
    aggressive Stoffe,
  • resistent gegen Wurzeln und Mikroorganismen,
  • UV-beständig für die Zeit bis zur Schutzmaßnahme / Hinterfüllung.

Alle Nachweise sind dem Auftraggeber bzw. dessen Fachplaner mit Abgabe des Angebots vorzulegen.

Anwendung unter der Bodenplatte

Die Verlegung erfolgt auf einer geeigneten Trägerlage (Anforderung siehe unten),
wie z.B. einer Sauberkeitsschicht oder Dämmung unterhalb und an senkrechten sowie schrägen Flächen der Bodenplatte. Die Anordnung bzw. Ausführung der Folie muss einen direkten Kontakt zum Frischbeton gewährleisten.

Anwendung auf Wänden (zweihäuptiges Schalungssystem)

Bei erdberührten WU-Wänden wird die Frischbetonverbundfolie auf der Außenseite der Betonwand angeordnet. Die Verlegung erfolgt in der ausgerichteten Schalungshaut bis max. 5 cm unter Oberkante Wand.

Anwendung auf Wänden ohne Arbeitsraum (einhäuptiges Schalungssystem)

Bei WU-Konstruktionen ohne Arbeitsraum erfolgt die Verlegung der Verbundab-dichtung auf der Verbauoberfläche bzw., wenn vorhanden, auf der mit Wärme-
dämmung versehenen Verbauwand.

Die Verlegung erfolgt gemäß den WU-Planungsvorgaben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich überdeckter Betonfläche.

Bei Temperaturen unterhalb von 5 Grad Celsius sind zusätzliche Maßnahmen zur Einhaltung der Verbundwirkung der Klebestöße vorzusehen.

Der Untergrund muss fest, ausreichend tragfähig sowie frei von losen Teilen und scharfen Kanten sein.

Verschmutzungen z. B. durch Schalungsöffnungen auslaufender Beton, Laub etc., die den Verbund der Folie zum Frischbeton stören, müssen vor dem Betonieren entfernt werden. Bei zu erwartender Erhärtung sind diese sofort zu entfernen. Der Einbau der Bewehrung und des Betons ist sorgsam auszuführen, sodass die Abdichtung nicht beschädigt wird.

Es sind ausschließlich Flächenabstandhalter aus Faserbeton zu verwenden. Beschädigungen sind auszubessern. Ein Verbund zwischen der Kontaktfläche der Abstandhalter und des Abdichtungsverbundsystems im Endzustand ist zu gewährleisten.

Der Beton muss mindestens eine Druckfestigkeit von C 25/30 aufweisen. Die Schalung ist erst zu entfernen, wenn der Beton eine Druckfestigkeit von 10 N/mm² aufweist. Die ausreichende Festigkeit ist durch das Rohbauunternehmen bzw. den Generalunternehmer nachzuweisen.

Zum Schutz der Abdichtung sollte die Betonage umgehend nach der Verlegung der Folie erfolgen, spätestens jedoch 30 Tage nach Verlegung der Verbundfolie ist der Beton einzubringen.

Mit einzukalkulieren sind z. B. sämtliche Innen- bzw. Außenecken und alle diesbezüglichen Aufwendungen, wie zum Beispiel notwendige Überlappungen im Stoßbereich, Verbindungen der Längs- und Querstöße, Erschwernisse aus Versprüngen, Ecken und das Ausbilden von Formstücken, die für die Verlegung des Abdichtungsverbundsystems im Bereich der erdberührten WU-Bauteile (Bodenplatte, Wände, etc.) gemäß Herstellerangaben erforderlich sind.

Alle zur erfolgreichen Montage erforderlichen Leistungen sind ausschließlich von einem zertifizierten Unternehmen mit geschultem Fachpersonal auszuführen. Die Nachweise sind mit Abgabe des Angebots vorzulegen.